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Verwaltung der Zugangsverwalter

Um Personalmitgliedern Ihres Unternehmens Zugang zu den Onlinediensten des Staates zu gewähren, müssen Sie Ihr Unternehmen für die Verwaltung der Zugangsverwalter im Unternehmen (VZU) registrieren. Lesen Sie mehr über dieses Verfahren in unserer "Schritt-für-Schritt-Anleitung ".

Zuerst ernennen oder ändern Sie einen Hauptzugangsverwalter. Er ist der Hauptverantwortliche für die Zugangsverwaltung Ihres Unternehmens und kann die Zugangsverwalter ernennen. Sie verwalten dann die Zugänge für eine bestimmte Gruppe („Bereich“) von Anwendungen wie beispielsweise Finanzen, Mobilität usw.

Hier können Sie einen Hauptzugangsverwalter ernennen oder ändern. Er muss entweder ein Arbeitnehmer oder ein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens sein.

Der Hauptzugangsverwalter:

  • ist verantwortlich für die Ernennung der Zugangsverwalter, die für die Zugangsverwaltung innerhalb der ihnen zugewiesenen Bereiche zuständig sind, und
  • kann sich dabei unterstützen lassen, indem er einen oder mehrere gemeinsame Hauptzugangsverwalter ernennt.

Es gibt noch eine Reihe von Ausnahmeverfahren für die Ernennung eines Hauptzugangsverwalters. Wenn Sie nicht von diesen Ausnahmen betroffen sind, wählen Sie das Standardverfahren.

Standardverfahren

Hinweis: Dieses Verfahren kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter des Unternehmens ausgeführt werden.

Ausnahmeverfahren

Sie haben keine eID oder elektronische Ausländerkarte?

Wählen Sie dieses Verfahren, um einen Hauptzugangsverwalter zu ernennen.

Achtung: Schicken Sie uns Ihre Dokumente nicht per Post!
Um eine effiziente Bearbeitung Ihrer Anträge gewährleisten zu können, bitten wir darum, dass Sie die im Verfahren beschriebenen Schritte befolgen.

Die Hauptzugangsverwalter können Zugangsverwalter im Unternehmen ernennen.

Diese Zugangsverwalter können ihrerseits die Benutzer verwalten und ihnen Zugang zu den verschiedenen Onlinediensten gewähren.

Ernennen Sie jetzt Ihre Zugangsverwalter in der neuen CSAM-Umgebung.

Die Gewährung des Zugangs zu den verschiedenen Onlinediensten des Staates fällt nicht unter CSAM. Die Methoden können jedoch je nach Onlinedienst verschieden sein.

Derzeit gibt es die folgende Systeme: